HAUSORDNUNG im Leopold Museum

HERZLICH WILLKOMMEN IM LEOPOLD MUSEUM!

Wir bitten Sie, folgende Hinweise sowie alle entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte bzw. mit dem Betreten des Museums­gebäudes erkennen Sie diese Hausordnung an und willigen in diese ein. Besucher*innen, welche die Hausordnung übertreten oder sich den Anordnungen der ­Mitarbeiter*innen und des Sicherheits-/Aufsichtsdiensts widersetzen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung des ­Eintrittsgeldes aus dem Museum verwiesen werden.

Diese Hausordnung gilt für alle von der Leopold Museum-Privatstiftung, am Standort Museumsplatz 1 (MuseumsQuartier), A-1070 Wien, verwendeten Räume. Alle Personen, die sich in diesen Räumen aufhalten, unterliegen dieser Hausordnung. Mit der Umsetzung dieser Hausordnung ist das Personal des Leopold Museum betraut, insbesondere der Sicherheits-/Aufsichtsdienst.

  • Es gelten die Preise des Leopold Museum gemäß den jeweils geltenden Preislisten, welche an der Ticket­kassa und im Online-Ticketshop zugänglich sind. In diesen Preisen ist die jeweilige gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer enthalten. Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt der Ausstellungsräumlichkeiten innerhalb der aktuell geltenden Öffnungszeiten. Bei Verlassen des Hauses verlieren sie ihre Gültigkeit. Ermäßigte Tickets können nur von Personen eingelöst werden, die dem jeweils begünstigten Personenkreis angehören. Mit einem ermäßigten Ticket ist ein entsprechender Ausweis an der Ticketkontrolle vorzuweisen. Der Kauf von Eintrittskarten bzw. der Einlass ins Museum kann verwehrt werden, etwa aus Kapazitätsgründen.
  • Das Leopold Museum darf nur über die vorgesehenen und entsprechend dem Bedarf freigegebenen Eingänge bzw. Einfahrten betreten werden. Betriebsfremden Personen ohne Eintrittskarte ist der Zutritt zu allen Räumen nur nach entsprechender vorheriger Anmeldung/Registrierung mit Besucher*innenausweis oder mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktion gestattet. Das Mitbringen von Gefahrstoffen, Waffen, Munition, gefährlichen Gegenständen und/oder Störelektronik etc. sowie von Flüssigkeiten in das Leopold Museum ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Tieren in das Leopold Museum ist nicht gestattet. Ausnahme: zertifizierte ­Assistenzhunde mit gültigem Ausweis. Der entsprechende Ausweis ist vor dem Betreten des Museums vorzuweisen. Besucher*innen dürfen nur die freigegebenen Museumsräume (Ausstellungsräume, Sanitärräume, Shop, Café, ­Foyer und Atrien) und Wege benützen. Ein Übersteigen von Absperrungen oder der Zutritt zu Technikräumen, ­Büros, Lagern etc. oder zu temporär geschlossenen Räumlichkeiten ist verboten. Der Zutritt zu allen technischen Räumen ist nur Befugten gestattet. Befugte sind die Techniker*innen des Leopold Museum und von ihnen unterwiesene und autorisierte Personen. Die Notausgänge dürfen nur in Notfällen benützt werden. Alle Verkehrswege, Fluchtwege und Ausgänge müssen unverstellt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt werden. Im Zuge von Auf- und Abbauarbeiten in den Ausstellungsräumen kann es zu Einschränkungen bei der Besichtigung kommen. Nach Ende der Öffnungszeiten ist betriebsfremden Personen ohne vorherige Anmeldung und Genehmigung das Betreten des Leopold Museum verboten. Die Hausordnung gilt auch außerhalb der Öffnungszeiten, in etwa im Rahmen von Veranstaltungen. Anlieferungen jeglicher Art sind mit dem Leopold Museum abzusprechen. Transportmittel dürfen nicht in den Außenanlagen abgestellt werden.
  • Am Haupteingang des Leopold Museum befindet sich eine für Rollstuhlfahrer*innen vorgesehene Türglocke. Durch Betätigung wird der Sicherheits-/Aufsichtsdienst verständigt, der entsprechende Hilfestellung leistet. Gebäude­intern verfügt das Museum über behindertengerechte Aufzüge. Rollstühle können für die Dauer des Besuchs ausgeliehen werden. Eine Anmeldung ist bei Benötigung eines Rollstuhls erwünscht. Die Verwendung von Kinderwägen im Leopold Museum ist gestattet. Für die Versorgung von Babys und Kleinkindern nutzen Sie bitte die entsprechenden Räume im Erdgeschoß.
  • Die Mitnahme und der Verzehr von Speisen und Getränken sind im Leopold Museum verboten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot. Ausnahme: Café Leopold und im Rahmen von Veranstaltungen. Rauchen – auch von E-Zigaretten oder E-Pfeifen – ist in sämtlichen Bauteilen des Leopold Museum verboten. Das Zeichnen in den Ausstellungsräumen ist grundsätzlich gestattet. Hierfür dürfen lediglich Bleistifte und Zeichenblöcke (max. Größe DIN A4) verwendet werden. Das Sicherheitspersonal kann das Zeichnen bei erhöhtem Besucher*innenaufkommen verwehren.
  • Besucher*innen werden gebeten, gefundene Gegenstände an der Kassa abzugeben. Diese werden dort nach erbrachtem Eigentumsnachweis an die Besitzer*innen ausgehändigt. Versperrte Schließfächer werden nach Betriebsschluss auf Leerstand kontrolliert. Nicht von der Garderobe oder aus Schließfächern abgeholte Gegenstände werden dem Fundamt übergeben. Bei Schlüsselverlust/-beschädigung und Öffnung versperrter Schließfächer durch den Sicherheits-/Aufsichtsdienst werden EUR 40,00 für den Zylinderersatz eingehoben.
  • Bei Durchsage eines technischen Gebrechens oder auf Anweisung des Sicherheits-/Aufsichtsdienst ist das Leopold Museum umgehend über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen. Aufzüge dürfen hierbei nicht benützt werden. Den Anordnungen des Sicherheits-/Aufsichtsdienstes ist Folge zu leisten. Der Sicherheits-/Aufsichtsdienst hat in Krisen- oder Gefahrensituationen die Letztentscheidungskompetenz gegenüber den Besucher*innen, den Mitarbeiter*innen des Leopold ­Museum und etwaigen hausexternen Veranstalter*innen, Mieter*innen/Pächter*innen und Dienstleister*innen. Bei besonders starkem Besucher*innenandrang ist der Sicherheits-/Aufsichtsdienst verpflichtet, weiteren Besucher*innen zeitweilig den Zutritt zu verwehren. Der Sicherheits-/Aufsichtsdienst ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung oder sonst gesetzeswidrigem oder ungebührlichem Verhalten Besucher*innen des Hauses zu verweisen bzw. ein temporäres oder dauerhaftes Hausverbot auszusprechen. Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Das ­Leopold Museum wird aus Sicherheitsgründen mittels Kameras überwacht und behält sich vor, diese Aufzeichnungen im Bedarfsfall einzusehen und nach amtlicher Aufforderung an Behörden und Gerichte auszufolgen.
    Im Falle des Auftretens pandemischer Krankheiten leistet das Museum den jeweilig letztgültigen Verordnungen des Bundesministeriums Folge.
    Es gilt die Brandschutzordnung des Leopold Museum. Es gilt die Brandschutzordnung des Leopold Museum. (V.a. Verhalten im Brandfall: Ruhe und Besonnenheit bewahren! Sofort den nächstbefindlichen Brandmelder betätigen oder Feuerwehr Notruf 122 verständigen. Sammelort: Vorplatz Museumsquartier (Garagenausfahrt))
  • Die Besucher*innen haften  für alle Schäden und Folgeschäden am Gebäude, den Kunstwerken und an fester sowie beweglicher Einrichtung, die durch sie verursacht werden. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und/oder der gesetzlicher Vorschriften entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung. Das Berühren sowie die Beeinträchtigung der Ausstellungs­objekte jeglicher Art und Weise ist verboten. Eigenständiges Anbringen von Objekten jeglicher Art ist im Leopold Museum ebenfalls verboten. Eltern haften für ihre Kinder. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nur mit einer volljährigen Begleitperson das Leopold ­Museum besuchen. Lehrkräfte sind während des Besuchs nicht von ihrer Aufsichtspflicht, Verantwortung und Haftung für ihnen anvertraute Schüler*innen entbunden.
    Plakate und sonstige Ankündigungen im oder am Gebäude dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Direktion an den hierfür bestimmten Stellen durch Mitarbeiter*innen des Leopold Museum oder befugte Personen angebracht werden.
  • Überbekleidung, Schirme, Stöcke, nicht medizinisch begründete Gehbehelfe, Taschen, Schultaschen und Rucksäcke ab einer bestimmten Größe (siehe Piktogramm beim Einlass) sind an der Garderobe abzugeben oder in einem Schließfach (soweit verfügbar) zu versperren. Größere Gepäckstücke (Koffer) können aus Platzgründen nicht an der Garderobe abgegeben werden. Die Übernahme von Gegenständen kann an der Garderobe aufgrund von Überfüllung abgelehnt werden. Die Mitnahme von Fahrrädern, Tretrollern sowie motorisierten Rollern jeder Art, Skateboards, Rollschuhen und/oder Dreirädern in das Leopold Museum ist verboten. Für Garderobe besteht keine Haftung durch das Leopold Museum. Das Hinterlegen von Bekleidung und Gegenständen an anderen Stellen im Museum ist nicht erlaubt. Bei Missachtung muss damit gerechnet werden, dass ein Sicherheitseinsatz ausgelöst wird bzw. dass der Gegenstand entfernt wird. Die damit verbundenen Kosten werden dem Eigentümer des einsatzauslösenden Gegenstands in Rechnung gestellt.
  • Das Fotografieren und Filmen ist im Leopold Museum bis auf Widerruf gestattet. Die Aufnahme von Exponaten bzw. Ausstellungsräumen ist – sofern nicht ein Verbot ausgeschildert ist – im Rahmen der freien Werknutzung zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke gestattet. Die Mitnahme und der Einsatz von Equipment wie Stativen, Selfie-Sticks oder Drohnen ist nicht gestattet. In den Ausstellungsräumen ist die Verwendung von Blitzlicht verboten. Anfragen für Foto- und Filmgenehmigungen zu journalistischen oder wissenschaftlichen Zwecken senden Sie bitte an presse@leopoldmuseum.org, zu kommerziellen Zwecken an events@leopoldmuseum.org.
    Das Leopold Museum ist zu jeder Zeit befugt, durch seine Mitarbeiter*innen oder zu diesem Zwecke beauftragte ­Firmen, Bild- und Tonaufnahmen in seinen Räumlichkeiten und von den Besucher*innen zu machen. Als Besucher*in erklären Sie mit dem Betreten des Leopold Museum Ihr Einverständnis, dass Sie der Veröffentlichung solcher Aufnahmen zu Marketingzwecken zustimmen. Das entsprechende Widerspruchsrecht laut DSGVO bleibt hiervon unberührt.
  • Mieter*innen/Pächter*innen verpflichten sich, für die Einhaltung dieser Hausordnung Sorge zu tragen. Die weiteren Regeln und Bedingungen werden im Rahmen eines eigenen Veranstaltungsvertrages vereinbart. ­Jedenfalls verpflichten sich diese, sämtliche in Benützung genommenen Objekte, Räume und Gegenstände widmungsgemäß, fachgemäß und pfleglich zu behandeln. Für jeden entstehenden Schaden haften die ­Mieter*innen/Pächter*innen.


Bitte richten Sie allfällige Fragen an besucherservice@leopoldmuseum.org.

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