HAUSORDNUNG im Leopold Museum
1. Diese Hausordnung gilt für alle vom Leopold Museum, am Standort Museumsplatz 1 (Museumsquartier), verwendeten Räume. Alle Personen, die sich in diesen Räumen aufhalten, unterliegen dieser Hausordnung. Mit der Umsetzung dieser Hausordnung ist das Personal des Leopold Museum betraut, insbesondere das Leopold Museum-Sicherheitspersonal und das Leopold Museum-Aufsichtspersonal.
2. Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt der Ausstellungsräumlichkeiten und sind nicht übertragbar. Bei Verlassen des Hauses verlieren sie ihre Gültigkeit. Der Kauf von Eintrittskarten kann verwehrt werden. Für die Ausgabe von Eintrittskarten gelten Regeln, die an den Informationstafeln hinter der Kasse ausgehängt sind.
3. Das Leopold Museum darf nur über die vorgesehenen und entsprechend dem Bedarf freigegebenen Eingänge bzw. Einfahrten betreten werden. Betriebsfremden Personen ohne Eintrittskarten ist der Zutritt zu allen Räumen, die nicht Ausstellungsräume sind, nach entsprechender vorheriger Anmeldung nur in dienstlichen Angelegenheiten oder mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktion gestattet. Bei Führungen dürfen nur die freigegebenen Wege von den Besuchern benützt werden, ein Übersteigen von Absperrungen ist verboten. Die Notausgänge dürfen nur in Notfällen benützt werden. Alle Verkehrswege, Fluchtwege und Ausgänge müssen unverstellt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt werden.
4. Am Haupteingang des Leopold Museum befindet sich eine für Rollstuhlfahrer vorgesehene Türglocke. Durch Betätigung wird das Leopold Museum - Sicherheitspersonal verständigt. Dieses ist zur Hilfestellung verpflichtet. Gebäudeintern verfügt das Museum über behindertengerechte Aufzüge.
5. Der Zutritt zu allen technischen Räumen ist nur für Befugte gestattet. Befugte sind die Techniker des Leopold Museum und von ihnen unterwiesene und autorisierte Personen.
6. Die Mitnahme von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten in die Ausstellungsräume ist verboten. Davon ausgenommen sind angemeldete Journalisten, Fotografen und Kamerateams.
7. Nach Betriebsschluss ist betriebsfremden Personen ohne vorherige Anmeldung und Genehmigung das Betreten des Leopold Museum und der angrenzenden Räumlichkeiten verboten. Ausnahme: Cafe/Restaurant und vermietete/verpachtete Räumlichkeiten. Es ist die Sperrstunde zu beachten.
8. Plakate und sonstige Ankündigungen im oder am Gebäude dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Direktion an den hierfür bestimmten Stellen nach Maßgabe des verfügbaren Platzes durch Mitarbeiter des Leopold Museum angebracht werden.
9. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür bestimmten Bereichen (Gastronomie- und Aufenthaltsräume) gestattet. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellungsräume nicht mit Speisen und Getränken betreten werden dürfen.
10. Es gilt ein striktes Alkoholverbot. Ausnahme: Cafe/Restaurant.
11. Rauchen ist in sämtlichen Bauteilen des Leopold Museum verboten.
12. Bei Ertönen des Feueralarms ist das Leopold Museum auf dem kürzesten Wege zu verlassen. Aufzüge dürfen hierbei nicht benützt werden.
13. Mieter/Pächter verpflichten sich, für die Einhaltung dieser Hausordnung Sorge zu tragen. Sie verpflichten sich weiters, sämtliche in Benützung genommenen Objekte, Räume und Gegenstände widmungsgemäß, fachgemäß und pfleglich zu behandeln und das vorgeschriebene Rauchverbot zu beachten. Das Betreten der gemieteten/gepachteten Räume ist nur nach Vorzeigen eines gültigen Ausweises gestattet, berechtigt aber nicht zum Besuch der Ausstellungsräume. Die Dekoration von Veranstaltungs- und sonstigen Räumen durch Mieter/Pächter bedarf der vorherigen Zustimmung des Leopold Museum und ist nach dessen Weisung vorzunehmen. Für jeden hierbei entstehenden Schaden haftet der Mieter/Pächter. Es dürfen nur schwer entflammbare Materialen verwendet werden. Der Mieter/Pächter ist verpflichtet, die Lautstärke der von ihm verwendeten Anlagen in den gemieteten/gepachteten Räumen so zu steuern, dass andere Veranstaltungen und die Ausstellungsräume nicht gestört werden.
14. Das Mitbringen von Haustieren in das Leopold Museum ist nicht gestattet.
15. Das Mitbringen von Gefahrenstoffen, Waffen etc. in das Leopold Museum ist nicht gestattet. Das Leopold Museum-Sicherheitspersonal und das Leopold Museum-Aufsichtspersonal sind verpflichtet, stichprobenweise den Inhalt der Taschen zu überprüfen.
16. Überkleider, Schirme, Stöcke, Taschen einer bestimmten Größe (siehe Schablone Ticketkontrolle), Schultaschen und Rücksäcke, sind in der Garderobe abzugeben. Ein Hinterlegen an anderen Stellen ist nicht gestattet. Für Garderobe besteht keine Haftung durch das Leopold Museum. Größere Gepäckstücke (Koffer) können nicht in der Garderobe abgegeben werden.
17. Das Berühren der Ausstellungsobjekte ist verboten.
18. Der Besucher haftet für alle Schäden und Folgeschäden am Gebäude, den Kunstwerken und an fester sowie beweglicher Einrichtung, die durch ihn verursacht werden. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der Unfallverhütungsvorschriften entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung. Eltern haften für ihre Kinder.
19. Anlieferungen jeglicher Art sind mit dem Leopold Museum abzusprechen. Transportmittel dürfen nicht in den Außenanlagen abgestellt werden.
20. Das Leopold Museum Sicherheitspersonal hat in Krisen – oder Gefahrensituationen die Letztentscheidungskompetenz gegenüber den Mitarbeitern des Leopold Museum (inklusive dem Leopold Museum-Aufsichtspersonal), dem Publikum und etwaigen hausexternen Veranstaltern, Mietern/Pächtern und dgl. Bei besonders starkem Publikumsandrang ist das Leopold Museum Sicherheitspersonal verpflichtet, das Haus aus Sicherheitsgründen zeitweilig für weitere Besucher zu schließen.
21. Verlorene Gegenstände sind unverzüglich an der Kassa zu hinterlegen und werden dort nach erbrachtem Eigentumsnachweis ausgehändigt.
22. Den Anordnungen des Leopold Museum-Sicherheitspersonals und des Leopold Museum-Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Das Leopold Museum-Sicherheitspersonal und das Leopold Museum-Aufsichtspersonal sind berechtigt, bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung oder sonst ungebührlichem Verhalten Besucher des Hauses zu verweisen bzw. ein dauerhaftes Hausverbot auszusprechen. Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
23. Das Leopold Museum ist zu jeder Zeit befugt, durch seine Mitarbeiter oder zu diesem Zwecke beauftragte Firmen, Bild- und Tonaufnahmen in seinen Räumlichkeiten und von den Besuchern zu machen. Als Besucher erklären Sie mit Kauf der Eintrittskarte Ihr Einverständnis, dass Sie der Veröffentlichung solcher Aufnahmen zu Marketingzwecken zustimmen.
24. Die Museumsräume werden aus Sicherheitsgründen mittels Kameras überwacht. Das Leopold Museum behält sich vor, diese Aufzeichnungen im Bedarfsfall an Behörden und Gerichte weiterzugeben.
25. In Zusammenhang mit den Verordnungen des Bundes zur Eindämmung des Covid-19 Virus: In den Räumlichkeiten des Leopold Museum ist das Tragen einer Schutzmaske verpflichtend. Abstand zu anderen BesucherInnen ist einzuhalten. Den detaillierten Anweisungen dazu im Leitsystem des Museums, den Infotafeln an der Kasse sowie den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
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